Energiekrise: Zuschuss für Heizöl und Pellets – So kommen Sie ans Geld
Während Gas-Kunden bei den Hilfen der Regierung bedacht wurden, fühlten sich Heizöl-Kunden bisher benachteiligt. Das soll sich nun ändern.
Wie sieht die Entlastung aus? Wie in einem Eckpunktepapier der Regierung steht, soll wegen der hohen Energiepreise jeder Haushalt Hilfen von bis zu 2000 Euro bekommen. Diese Hilfen soll es für alle Haushalte geben, die mit „nicht leistungsgebundenen Brennstoffen“ heizen.
Was sind „leistungsgebundene Brennstoffe“? Dabei handelt es sich um Energieträger, die nicht über ein festes Netz verteilt werden. Zum Beispiel mit Tanklastwagen kommen sie direkt beim Endverbraucher an. Darunter fallen Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas.
Wie erfolgt die Auszahlung? Der Bund stellt den Bundesländern Geld zur Verfügung, die es dann an die Menschen auszahlen. Doch während die Gas-Kunden die Hilfen automatisch bekommen, müssen sie dafür extra einen Antrag stellen. Wie genau die Anträge aussehen und ab wann der Zuschuss für Heizkosten auf dem Konto landet, ist noch nicht bekannt.
Wer kriegt den Zuschuss? Den Zuschuss können alle Verbraucher beantragen, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben. Der Preis dafür muss sich mindestens verdoppelt haben. Um das nachzuweisen, muss du eine entsprechende Rechnung vorlegen. Zudem soll es eine sogenannte Bagatellgrenze geben. Beträgt das Heizkostenplus im Vergleich zum Vorjahr weniger als 100 Euro, gibt es keinen Zuschuss vom Staat.
Wo und wann kann ich einen Zuschuss beantragen?
Derzeit kann man als Öl- und Pelletsnutzer noch keinen Zuschuss beantragen. „Es ist noch nicht ganz sicher, wie Bund und Länder das ausgestalten“, sagt Weigl. Vermutlich wird man auf den Seiten der Bundesländer entsprechende Anträge herunterladen können.
Wir halten Sie hier auf dem Laufendem.
Austauschpflicht: Diese Heizungen müssen 2023 raus
Um die Klimaziele zu erreichen, hatte die Bundesregierung unter anderem im November 2020 das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Um alte Heizungen, die viele Treibhausgase ausstoßen, aus dem Verkehr zu ziehen, beinhaltet das Gesetz die Austauschpflicht von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Haben Eigentümer ihre Heizung also vor dem 1. Januar 1994 eingebaut, sind sie in diesem Jahr zum Heizungstausch verpflichtet. Doch wie immer gibt es auch Ausnahmen von der Regel. Heizen Sie mit Gas oder Öl, erfahren Sie hier, ob Sie Ihre Heizung wirklich austauschen müssen.
Heizungen, die von der Austauschpflicht betroffen sind
Grundsätzlich müssen Gasheizungen und Ölheizungen ausgetauscht werden. Sie entsprechen nach so vielen Jahren nicht mehr den energetischen Standards und arbeiten ineffizient. Die Austauschpflicht gilt auch, wenn die Gasheizungen und Ölheizungen in der Vergangenheit bereits repariert und einzelne Bestandteile erneuert wurden. Vor allem die Konstanttemperaturkessel, die eine Heizleistung von bis zu 400 Kilowatt haben, sind von der Austauschpflicht betroffen, da sie technisch veraltet sind. Sie verbrauchen enorm viel Energie, da sie durchgängig bei hohen Temperaturen laufen.
Heizungen, die nicht ausgetauscht werden müssen
Zwar ist das Alter der Heizung ein entscheidender Faktor dafür, ob die Austauschpflicht greift oder nicht, dennoch müssen nicht alle Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Verfügen Sie über ein Brennwertgerät oder einen Niedertemperaturkessel, kann die Heizung unverändert bleiben.
Wohnen die Eigentümer selbst mindestens seit dem 1. Februar 2002 in dem betroffenen Gebäude, darf die veraltete Öl- oder Gasheizung ebenfalls bleiben. Der entscheidende Punkt ist hier die Selbstnutzung. Ist das Gebäude lediglich vermietet, müsste die Heizung nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Sind die Eigentümer erst im März 2002, also eigentlich einen Monat nach der Frist, in ihr eigenes Haus gezogen, entfällt die Austauschpflicht ebenfalls.
65% Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ab 2024
Es steht schon im Koalitionsvertrag: Künftig soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden (65-%-EE-Vorgabe), damit der Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral werden kann. Wegen der drohenden Gasknappheit hat die Bundesregierung am 23.3.2022 entschieden, dass die Vorgabe bereits ab dem 1.1.2024 für jeden Heizungsaustausch gelten soll – also, ein Jahr früher als zunächst vorgesehen, und zwar in neuen und in bestehenden Gebäuden. Zur Umsetzung der 65-%-EE-Vorgabe hatten die zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Bau ein Konzept erarbeitet.
Das Papier "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024: Konzeption zur Umsetzung" stellt Hauseigentümern verschiedene Optionen zur Verfügung, um die 65-%-EE-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen zu erfüllen: Ohne weiteren Nachweis gelten zum Beispiel Wärmenetze und Wärmepumpen, Holzheizungen, Gasheizungen unter Nutzung von grünen Gasen, Stromdirektheizungen und Hybridheizungen. Der Betrieb von bestehenden Öl- und Gasheizungen soll schrittweise von 30 auf 20 Jahre verkürzt werden.
Sollte Ihre Heizung 2023 noch nicht zu den Austausch pflichtigen gehören, kann sich ein austausch dennoch bereits lohnen.
Wie Sie von einer Heizungssanierung und -förderung profitieren
Wenn Sie eine Öl- oder Gasheizung nutzen, die schon länger als 10 Jahre in Betrieb ist, sollten Sie überlegen, ob sich ein Heizungstausch für Sie lohnen kann, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Diese Fakten sprechen dafür:
- bis zu 30 Prozent Heizkosten sparen: Mit modernen Brennwertgeräten verbrauchen Sie bis zu 30 Prozent weniger Brennstoff. Bei Heizkosten von 1.000 Euro pro Jahr sind das über 300 Euro, die Sie jährlich einsparen können.
- staatliche Förderung: Von der Heizungsförderung profitieren, können Sie beim Austausch der alten Öl- oder Gasheizung gegen ein Heizsystem aus erneuerbaren Energien. Bis zu 40 Prozent Förderung sind in diesem Fall möglich, beispielsweise bei Anschaffung einer Wärmepumpe. Gas-Hybridheizung werden seit Anpassung der Förderrichtlinien im August 2022 nicht mehr gefördert. Jedoch kann auch hier der Erneuerbare-Energien-Anteil des Hybridsystems weiterhin als Fördermaßnahme beim BAFA eingereicht werden.
- Smart-Home-Integration: Moderne Heizungsanlagen bieten in der Regel Schnittstellen zu Ihrem Smart Home. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Heizkosten nochmals zu optimieren und gleichzeitig den Heizkomfort in Ihrem Zuhause zu erhöhen.
Wenn die Austauschpflicht missachtet wird
Wir raten dazu, die Austauschpflicht für die Heizung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten, da ansonsten ein Bußgeld drohen kann. Zudem ist es möglich, dass der Schornsteinfeger die Heizung stilllegt und den Betrieb verbietet. Ein Szenario, dass sich vor allem im Winter sicher niemand wünscht.
Sind Sie Kunde bei uns, sind wir bereits dabei, Ihre Heizung zu überprüfen und Konzepte für einen möglicherweise notwendigen Austausch zu erarbeiten.